GITARRENSCHULE S.T.E.N. - Bad Blankenburgs beste Musikschule seit mehr als 10 Jahren
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Aktuelles

Geschäftsordnung der Gitarrenschule S.T.E.N.

1. Der Unterricht findet einmal pro Woche (45 min.) statt und kann als Einzel- oder als Gruppenunterricht abgehalten werden. Sofern möglich wird ein fester Termin für die Unterrichtsstunde vereinbart. Sollte dies nicht möglich sein, so wird von Woche zu Woche ein neuer Termin vereinbart. Unterrichtstage sind Montag bis Freitag.

 

2. Das Unterrichtsentgelt ist berechnet auf eine Gesamtstundenzahl von 40 Stunden pro Jahr. Das Unterrichtsentgelt hängt dabei von der Art des Unterrichts bzw. von der Anzahl der Schüler ab. Es wird in monatlich gleichbleibenden Beträgen bezahlt. Die entsprechende Entgelthöhe entnehmen Sie bitte der beigefügten Entgeltordnung.  Änderungen dieser bedürfen der Schriftform. Das Unterrichtsentgelt wird jeweils zur ersten Unterrichtsstunde des Monats fällig und kann wahlweise in bar oder per Überweisung bezahlt werden.

 

3. Die Gitarrenschule S.T.E.N. hält den Unterrichtsbetrieb im gesamten Jahr aufrecht, mit Ausnahme einer Woche ab Karfreitag, zwei Wochen in den Sommerferien (wird rechtzeitig bekanntgegeben) und zwei Wochen zum Jahresende. Daraus ergeben sich effektiv 47 Wochen, in denen Unterricht stattfindet. Bei Über- oder Unterschreitung der im Punkt 2 festgelegten Gesamtstundenzahl besteht beiderseitig keine Verpflichtung zur Ausgleichung der ggf. entstandenen Differenz.

 

4. Fällt der Unterricht aus irgendwelchen Gründen aus oder muss verschoben werden, so besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Nachhol- bzw. Ausweichtermine zu vereinbaren. Voraussetzung hierfür ist, dass die Gitarrenschule S.T.E.N. im Vorfeld – bestenfalls telefonisch – über die Abwesenheit informiert worden ist. Vorsätzliches oder fahrlässiges Nichtinformieren berechtigt ausdrücklich nicht zum Nachholen einer Unterrichtsstunde. Bei gesetzlichen Feiertagen besteht kein Anrecht auf Nachholung der Unterrichtsstunde.

 

5. Beginn und Beendigung des Unterrichtsverhältnisses bedürfen der Schriftform. Mit Bestätigung der Anmeldung durch die Gitarrenschule S.T.E.N. beginnt das Unterrichtsverhältnis. Es läuft auf unbestimmte Zeit. Es besteht die Möglichkeit zur Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des aktuellen Monats. Vorsätzliches Nicht(mehr)erscheinen zum Unterricht berührt keinen der Punkte dieser Vereinbarung. Ohne schriftliche und seitens der Gitarrenschule S.T.E.N. bestätigte Kündigung besteht weiterhin eine Zahlungsverpflichtung seitens des Schülers. In solch einem Fall behält sich die Gitarrenschule S.T.E.N. ausdrücklich gerichtliche Schritte vor.



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